REACH-Konformität unserer Produkte

  1. Status unserer Produkte gemäß der REACH-Verordnung
    ANTSTORE-Produkte sind definiert als Artikel gemäß der REACH-Verordnung.
  • Ihre Funktion wird in erster Linie bestimmt durch ihre Form, Gestalt und Oberflächeund nicht nach ihrer chemischen Zusammensetzung.
  • Es besteht keine Verpflichtung zur Registrierung diese Produkte im Rahmen der REACH-Verordnung.
  1. SVHC-Stoffe (besonders besorgniserregende Stoffe)
  • Unsere Produkte keine Stoffe enthalten mit einem Gehalt von mehr als 0,1 Masseprozent, die definiert sind als SVHC (besonders besorgniserregende Stoffe) gemäß Artikel 57 der REACH-Verordnung und in Anhang XIV der Verordnung aufgeführt sind (so genannte "Kandidatenliste").

3 Rolle als nachgeschalteter Anwender
Gemäß der REACH-Verordnung wird unser Unternehmen als ein nachgeschalteter Anwender.

  • Für alle Stoffe und Zubereitungen, die im Herstellungsprozess verwendet werden (z. B. Klebstoffe, Farben, Schmiermittel):
    • Haben wir von unseren Lieferanten Bestätigungen und Erklärungen über die beabsichtigte Verwendung und (aktuelle) Vorregistrierung?
    • Wir stehen in engem Kontakt mit unseren Lieferanten, um die Einhaltung von REACH zu gewährleisten.
  • Wir verwenden keine Stoffe oder Zubereitungen, für die unser Unternehmen eine eigene (Vor-)Registrierung benötigen würde.

Sollten Sie weitere Fragen zur REACH-Konformität unserer Produkte haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

 

 

 Sicherheitsdatenblatt für Ameisenausbruchsschutzlacke (englisch) , (PDF 0,2 MB)
(Inhalt: Sicherheitshinweise)

 Sicherheitsdatenblatt für Ameisenflugschutzöl (englisch) , (PDF 0,1 MB)
(Inhalt: Sicherheitshinweise)